PostHeaderIcon Leitung und Verwaltung der Universitäten

Universitäten steht meist ein Rektor oder auch der gewählte Präsident vor. Sie sind öffentlich-rechtliche Körperschaften und ihre Verwaltung wird durch die einzelnen Bundesländer in Hochschulrahmengesetzen der Länder bestimmt. Während man die Schüler geschlechterneutral als Studierende bezeichnet, so unterscheidet man bei der Bezeichnung des Lehrkörpers zwischen Dozenten und Professoren. Während Dozenten lediglich Lehrkräfte im eigentlichen Sinne sind, so stehen Professoren für Personen, die Lehre und Forschung vereinen. Sie haben immer einen Doktorgrad, der sie zum wissenschaftlichen Arbeiten und Forschen befähigt. Dies ist ebenfalls wichtig, da nur Träger bestimmter akademischer Grade Abschlussarbeiten betreuen dürfen, mit denen Studierende selbst einen wissenschaftlichen Titel erwerben möchten. Auch gibt es an jeder Hochschule oder Universität einen Senat, in dem Streitfragen geklärt werden können. Hierzu zählen zum Beispiel Entscheidungen über das Bestehen oder Nichtbestehen von Prüfungen, Ausschluss bei Täuschungsversuchen oder aber auch allgemeine Fragen zu Lehrinhalten oder Studienbedingungen. Zum Senat zählen oft Professoren, wissenschaftliche und nicht wissenschaftliche Mitarbeiter und ein paar Studierende. Ebenfalls können – ganz wie in der freien Wirtschaft bei einer Personalvertretung – ein Studienrat oder ein Ausbildungsrat gewählt werden, in welchem Vertreter der Studierenden die Interessen dieser gegenüber den Entscheidungsträgern der Hochschule vortragen können.

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