PostHeaderIcon Vom Studierenden zum Professor

Um eine Professur zu erhalten, muss ein Studierender einen anstrengenden Bildungsweg durchlaufen, an dessen Ende nur die wenigsten Schüler den gewünschten Akademischen Grad erreichen. Zunächst muss er die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife besitzen, mit welchen er sich an einer Universität einschreiben kann. Manche Studiengänge sind nur in begrenzter Anzahl verfügbar, sodass hier Zulassungskriterien eingeführt werden können. Das bekannteste Kriterium hier ist der sogenannte Numerus Clausus, ein erwarteter Notendurchschnitt des letzten Zeugnisses, welches zur (Fach)-Hochschulreife führte. Dies ist zum Beispiel beim Medizinstudium der Fall. Ebenfalls gibt es zulassungsbeschränkte Studiengänge, zum Beispiel an Hochschulen. Hier müssen Interessenten eine Bewerbung einreichen. An einem zulassungsfreien Studium kann jeder teilnehmen, der die allgemeine Hochschulreife besitzt.

Das Studium unterteilt sich meist in zwei Semester – ein Sommer- und ein Wintersemester und kann – ganz nach Studiengang – unterschiedlich lange dauern. Während viele Diplom- oder heute Bachelorstudiengänge nach drei Jahren, also sechs Semestern beendet sind, kann es bei anderen Studiengängen (Medizin oder Lehramt) doppelt so lange oder sogar länger dauern. Während des Studiums gibt es Vorlesungen, an denen Studierende teilnehmen müssen und Seminare, in denen das erworbene Wissen praktisch vertieft wird. Durch die erfolgreiche Teilnahme erhalten Studierende die notwendigen Prüfungsnachweise, um sich für das Hauptstudium zu qualifizieren. Meist muss hier vorher eine Zwischenprüfung abgelegt werden. Im Hauptstudium wird dann meist eine wissenschaftliche Arbeit angefertigt, die im Schwierigkeitsgrad dem angestrebten akademischen Grad entspricht, beispielsweise eine Bachelor- oder Masterarbeit. Hierbei wird von den Studierenden noch kein Beitrag zum wissenschaftlichen Fortschritt erwartet, sie sollen lediglich demonstrieren, dass sie sich mit der Lehre und dem Fachwissen ihres Studienganges akademisch auseinandersetzen können. In manchen Studiengängen werden zum Abschluss Examen geschrieben, in Verwaltungsstudien wird ein Staatsexamen abgelegt. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfungen und der Abschlussarbeit wird der entsprechende akademische Titel verliehen.

Viele Studierende beenden an dieser Stelle ihre wissenschaftliche Karriere und beginnen mit einem Beruf. In wenigen Fällen entscheiden sie sich, den nächsten Schritt zu wagen – das Anstreben eines Doktorgrades. Dies ist für manche Berufe zwingend notwendig (zum Beispiel in der Medizin), in anderen Fällen ist es nicht erforderlich, befähigt die Absolventen jedoch zum eigenständigen wissenschaftlichen Forschen und stellt eine Qualifikation gegenüber anderen Konkurrenten dar, wenn es um begehrte Berufe geht. Ein Doktorand muss sich mit einem Thema beschäftigen, welches dem wissenschaftlichen Stand der Forschung zuträglich ist und einen Beitrag zu diesem leistet. Da hier viel geforscht werden muss, werden Doktorandenstellen oft an Universitäten an Studierende angeboten, welche dann im Gegenzug für ihre dort durchgeführten Forschungsarbeiten unterstützende Tätigkeiten für den jeweiligen Fakultätsbereich ausüben. Nach Verfassen der Dissertation muss diese mündlich verteidigt werden. Nach erfolgreichem Bestehen des sogenannten Rigorosums und der Veröffentlichung der Dissertation darf der erfolgreiche Absolvent den Doktorgrad seiner jeweiligen Fachrichtung führen.

Von den erfolgreichen Doktoren entscheiden sich nun manche, in der Lehre tätig werden zu wollen. Hierfür ist der Erwerb der akademischen Lehrbefähigung notwendig, welche nur an Professoren oder Privatdozenten verliehen wird. Um diese zu erlangen, muss eine Habilitationsschrift angefertigt werden, welche aus einer Monografie oder mehreren Aufsätzen bestehen kann. Um die notwendige Forschung hierfür zu betreiben, müssen die Doktoren oft die Position eines wissenschaftlichen Mitarbeiters an einer Hochschule einnehmen. Während man als Privatdozent zwar lehren darf, wird jedoch in der Regel die normale Professur angestrebt, da hier eine Verbeamtung auf Lebenszeit vorgenommen wird und der Lehrende in den Staatsdienst eingestellt wird. Die Habilitation ist im Ausland eher unbekannt und kennzeichnend für den außerordentlich anspruchsvollen deutschen Qualifikationsweg vom Studienabschluss zur Professur.

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