PostHeaderIcon Die Struktur des Universitätswesens in Deutschland

Das Grundgesetz definiert, wie die einzelnen Bildungsgänge in Deutschland gestaltet werden sollen. Während dies grundsätzlich Ländersache ist, gibt es jedoch eine einheitliche Struktur, die im Bildungsbereich von allen Ländern eingehalten wird. So findet der erste Teil der schulischen Ausbildung aller Kinder in der Grundschule statt. Je nach Bundesland umfasst diese die Klassen 1-4 oder 1-6. Von hier aus können Schüler dann die Sekundarstufe besuchen. Bei dieser gibt es zwei Abschnitte. Im ersten Abschnitt besuchen Schüler eine Sonderschule, eine Haupt- oder Realschule oder ein Gymnasium bis zur 10. Klasse – in manchen Städten wird auch eine Gesamtschule für alle Schüler angeboten. Diese Ausbildungsformen zählen zur Sekundarstufe 1. Im Anschluss hieran folgt die Sekundarstufe 2, welche dann entweder der gymnasialen Oberstufe oder zum Beispiel einer Berufsfachschule entspricht. Dies ist wichtig, da man so nicht nur mit dem Abitur über das Gymnasium, sondern auch mit einem Realschulabschluss und einer zusätzlichen Ausbildung an der Berufsfachschule zu einer Fachhochschulreife gelangen kann. Der dritte Teil, auch Tertiärbereich genannt, umfasst dann die Fachhochschule, die Berufsakademie oder allgemeine Hochschulen bzw. Universitäten. Obwohl es theoretisch auch noch einen Quartärbereich gibt, versteht man unter diesem nur noch die Weiterbildung nach dem Tertiärbereich und keine eigenständige Ausbildungsform mehr.

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