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Bei einer Universität handelt es sich um eine höhere Lehranstalt, auch Hochschule genannt. In dieser werden – ganz wortwörtlich universal – vielen verschiedene Fächer angeboten, in welchen Studierende dann eine höhere Berufsqualifikation erwerben können. Der höchste in Deutschland anerkannte Bildungsabschluss ist die Promotion, das heißt Universitäten mit Promotionsrecht dürfen einen Doktortitel verleihen. Dieser kann in vielen verschiedenen Fächern, egal ob Naturwissenschaft, Sprachen, Sozialwissenschaften oder vielen anderen Fächern erhalten werden.

Studiengänge an Universitäten und Hochschulen gehören zum tertiären Bildungsbereich. Sie verfügen über ein großes Maß an wissenschaftlicher Freiheit, sodass Lehrende zum Teil ihren Bildungsplan und das Kurrikulum einzelner Fächer selbst festlegen dürfen. Die Studiengänge müssen jedoch anerkannt sein, um den Absolventen nach Abschluss der Studien einen wissenschaftlichen Titel verleihen zu können.

Universitäten gab es bereits seit dem Mittelalter. Ziel dieser Einrichtungen war es immer, die Wissenschaft durch Forschung und Lehre voranzubringen. Dieses Ideal wurde bis heute erhalten. Während Universitäten im Mittelalter häufig nur Männern zugänglich waren und sich überwiegend mit Fächern wie Theologie, Medizin oder Rechtswissenschaften befassten, kamen im Laufe der Jahre immer mehr Fächer dazu. Je nach Ausrichtung einer Universität gilt diese dann zum Beispiel als sprachwissenschaftliche, naturwissenschaftliche oder medizinische Hochschule. Besonders große und renommierte Universitäten bieten Studiengänge für jedes erdenkliche Unterrichtsfach an.

Bei einer Hochschule ist der Schwerpunkt im Gegensatz zu einer Universität klar definiert – das Fächerangebot ist nicht universal, sondern auf eine spezifische Fachrichtung zugeschnitten. Hierunter können zum Beispiel die Hochschule für Künste, Technik oder auch Sport sein. Im Jahr 2005 gab es noch einige Gesamthochschulen, an denen Vorzüge aus Universität und Hochschule vereint wurden. Dies war jedoch keine populäre Konstellation, sodass sich das Modell nicht lange bewährte.

Die Voraussetzungen, um an einer Universität studieren zu dürfen, können je nach Fakultät und Studiengang variieren. Eine allgemeine Voraussetzung ist jedoch immer die Fachhochschulreife beziehungsweise das Abitur, welches als Berechtigung zum Besuch einer tertiären Bildungsform anerkannt wird. Unterschieden wird desweiteren zwischen Präsenzuniversitäten und Fernuniversitäten. Während es früher Pflicht für Studenten war, an Vorlesungen persönlich teilzunehmen und auch alle Prüfungen in der Universität abzulegen, so ist es heute möglich, einen Hochschulabschluss per Fernstudium zu erlangen. Hierbei immatrikulieren sich Studenten an einer Fernuniversität und bekommen dann ihr Lernmaterial nach Hause geschickt oder können es per Internet abrufen. Modelle der Fernlehre unterscheiden sich, sodass bei manchen Studiengängen Präsenzzeiten vorgeschrieben werden, bei anderen das Einreichen von Aufsätzen ausreichend sein kann. Diese Form der Fernlehre ist besonders für Spätstudierende sehr gut geeignet und gibt Menschen die Chance, einen Abschluss zu erlangen, die ansonsten nicht die Zeit für ein Präsenzstudium hätten – zum Beispiel Mütter oder voll Berufstätige.

Letztlich gibt es Unterschiede in den Zugangsvoraussetzungen von Universitäten, die sich beispielsweise nach Konfession, ethnischer Herkunft oder sprachlichen Voraussetzungen richten. Während eine Vielzahl von Universitäten in Deutschland allen Menschen zugänglich sind, die über die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen verfügen, so gibt es auch einige Privatuniversitäten. Diese dürfen, wie Privatschulen, ihre Auswahlkriterien selbst festlegen. Sie sind meist außerordentlich unabhängig, da sie sich durch teils hohe Schulgelder völlig selbstständig finanzieren.

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