PostHeaderIcon Nationen, Fakultäten und Kollegien

Zunächst wurde in Universitäten streng nach Nationalität getrennt, sodass zum Beispiel in Frankreich Einteilungen vorgenommen wurden, die dann für Lehrende und Studenten gleichermaßen galten. Für jede Gruppe gab es eigenständige Vorsteher, Dekane und Leiter der Universitäten. Oftmals hatte hier jedoch der Papst das letzte Wort in der Entscheidung, wen er zum Lehrenden ernennen wollte und wen nicht. Durch seinen Vertreter vor Ort, meist einen Bischof, wurde entschieden, welche Personen das Recht zur Lehre erhielten, sie erhielten somit eine Lizenz, Andere zu unterrichten.

Nach und nach wurden diese Klassifizierungen nach Nation jedoch abgelegt und wichen den Zünften, in welchen sich Lehrende aller Nationen zusammenfanden. Hier war nun nicht mehr die Einteilung nach Herkunftsland oder Geburtsort wichtig, sondern es fand eine Selektion nach verschiedenen Unterrichtsfächern statt. Die Fächer, die seit je her am Bedeutendsten gewesen waren, wurden zuerst in Zünften etabliert, nämlich die Rechtswissenschaft, die Theologie und die Medizin. Diese Zünfte wurden vom Papst anerkannt und erhielten später den Namen Fakultäten, welcher bis heute Bestand hat: Man spricht von einer medizinischen oder juristischen Fakultät. Eine vierte Fakultät wurde nach einiger Zeit von den Lehrenden der freien Künste eröffnet. Die Fakultäten hatten als einzige das Recht, wissenschaftliche Abschlüsse an ihre Studenten zu verleihen, die Bakkalarien, Magister und Lizentiaten. Während die ersten beiden Abschlüsse uns auch heute noch ein Begriff sind – Bachelor und Master – so handelte es sich bei Lizentiaten und Prüflinge, welche eine Abschlussprüfung vor dem Kanzler oder Bischof der Universität ablegten. Wer den Titel des Magisters erhalten hatte, erwarb hiermit gleichzeitig das Promotionsrecht. Er konnte einen Doktortitel verliehen bekommen, welches oftmals durch das traditionelle Verleihen des Doktorhuts symbolisiert wurde – eine Tradition, welche noch heute Bestand hat.

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